Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Keinen Konjunktiv

Mus Lim ⌂, Sunday, 10.01.2010, 11:20 (vor 5834 Tagen) @ DschinDschin

Müsste ich befürchten, dass meine Frau mich der Vergewaltigung anklagen
würde, müsste ich unser Sexualleben einstellen und auf getrennten Wohnungen
bestehen, ich müsste die Gemeinschaft kündigen.

Der Konjunktiv ist hier falsch.
Wer als Mann mit einer Frau zusammenlebt, muss mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung rechnen.

Wie um alles in der Welt soll eine Vergewaltigung in der Ehe bewiesen bzw.
ausgeschlossen werden?

Da muss nichts bewiesen werden, die Anzeige der Frau gilt als Beweis.
Die richtige Frage lautet, wie soll der Mann seine Unschuld beweisen?

Wenn eine der Parteien keine Sexualgemeinschaft mehr möchte, dann soll sie
dass wegen mir notrariell bekunden und gut ist. Ab diesem Zeitpunkt endet
die Gemeinschaft und die Ehe.

Das sehe ich auch so, aber ich bin ja ein Moslem. ;-)

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