Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Feminismus

DschinDschin, Sunday, 10.01.2010, 02:56 (vor 5835 Tagen) @ Mona

Wenn man Ehe als Sexualgemeinschaft sieht, gehen wir von falschen
Grundvoraussetzungen aus.

Manche begreifen es einfach nicht!

Niemand sagt, dass die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen mit der Ehe endet. Aber, die Ehe ist eine Sexualgemeinschaft. Was denn sonst?

Das Perverse an der Ehe ist, dass man dazu einen Vertrag macht!

Punkt ist, Eheleute leben in einer Intimgemeinschaft! Wie soll ich denn da den täglichen Kuddelmuddel juristisch fassen?

Müsste ich befürchten, dass meine Frau mich der Vergewaltigung anklagen würde, müsste ich unser Sexualleben einstellen und auf getrennten Wohnungen bestehen, ich müsste die Gemeinschaft kündigen.

Wie um alles in der Welt soll eine Vergewaltigung in der Ehe bewiesen bzw. ausgeschlossen werden?

Wenn eine der Parteien keine Sexualgemeinschaft mehr möchte, dann soll sie dass wegen mir notrariell bekunden und gut ist. Ab diesem Zeitpunkt endet die Gemeinschaft und die Ehe.

DschinDschin

--
Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum