Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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roser parks, Thursday, 17.12.2009, 01:18 (vor 5858 Tagen) @ Rainer

Am Tag darauf Strafanzeige wegen Lärmbelästigung stellen (auf
Einsätze verweisen), sonst ist es nur eine Ordnungswidrigkeit.

Gegebenfalls

Nacht für Nacht die Polizei rufen, Lärmprotokoll schreiben, Vermieter
informieren - und auf Polizeieinsätze verweisen!


Wenn du wegen Lärm aus dem Schlaf gerissen wirst, gilt das als
Körperverletzung und muss von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden. War
mal ein Tip von einem Staatsanwalt bei Telefonterror.

Rainer

Wie ist das, wenn man just zu der Zeit (nachts) wenn Lärm entsteht den Vermieter anruft und ihm mitteilt das in seinem Haus Lärm ist?

Wird man dann belangt oder ist der Vermieter verantwortlich für sein Objekt.


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