Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rainer ⌂, Thursday, 10.12.2009, 17:42 (vor 5864 Tagen) @ Tinitus

Am Tag darauf Strafanzeige wegen Lärmbelästigung stellen (auf
Einsätze verweisen), sonst ist es nur eine Ordnungswidrigkeit. Gegebenfalls
Nacht für Nacht die Polizei rufen, Lärmprotokoll schreiben, Vermieter
informieren - und auf Polizeieinsätze verweisen!

Wenn du wegen Lärm aus dem Schlaf gerissen wirst, gilt das als Körperverletzung und muss von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden. War mal ein Tip von einem Staatsanwalt bei Telefonterror.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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