Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Okay, hier ein paar politische Forderungen

Maesi, Wednesday, 09.12.2009, 01:00 (vor 5866 Tagen) @ Carsten

Hallo Carsten

Das muß geändert werden. Das Kind ist sorgerechtlich grundsätzlich dem
Vater zuzuordnen, da nur der regelmäßig das wirtschaftliche Überleben

des

Nachwuchses sicherstellen kann. Ausnahmefälle von dieser Regel sind
gerichtlich entsprechend zu berücksichtigen.


Wer übernimmt die Aufsicht des Kindes, während der Vater für das
wirtschaftliche Überleben außer Haus ist? Du?

Das entscheidet dann der Vater. Z.B. indem er die Aufsicht ueber das Kind an jemand anderen delegiert und - soweit noetig - fuer die Betreuungsdienstleistung auch bezahlt. Das koennen eine Freundin/neue Ehefrau, Verwandte oder meinetwegen auch Kinderbetreuungsinstitutionen sein. Auch die leibliche Mutter ist denkbar, sofern sie nach dem erlittenen Tort einer Trennung/Scheidung ueberhaupt noch vertrauenswuerdig ist. Wo ist also das Problem?


Gruss

Maesi


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