Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Okay, hier ein paar politische Forderungen

Joe, Tuesday, 08.12.2009, 15:03 (vor 5867 Tagen) @ Wladimir

1. Das Kindeswohl verlangt, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person
hat, die für das Kind rechtsverbindlich handeln kann. Angesichts der
Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder
hineingeboren werden, ist es verfassungsgemäß, das nichteheliche
Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter
zuzuordnen
.

Das muß geändert werden. Das Kind ist sorgerechtlich grundsätzlich dem Vater zuzuordnen, da nur der regelmäßig das wirtschaftliche Überleben des Nachwuchses sicherstellen kann. Ausnahmefälle von dieser Regel sind gerichtlich entsprechend zu berücksichtigen.

"Gemeinsame Sorge" ist Demokröten-Blödsinn, das funktioniert in der Praxis nicht.


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