"Gender-Vertrag"
Ich möchte die Idee von Manfred weitervefolgen, da mich diese Aufrechnerei auch interessiert. Sie interessiert mich deshalb, weil, sollten in dem gesamten Geschlechterverhältnis Ungerechtigkeiten bestehen (wovon ich ausgehe), diese in diesen Gleichungen deutlich werden müssten. Diese Gegenüberstellung kann wahrscheinlich mit einer einfachen Exceltabelle besser nachvollzogen werden, als mittels komplizierter Ausführungen.
An dieser Stelle aber nun keine Tabelle, sondern die Ausführungen :o)
Das Argument der Feministen, Mutterschaft gegen die Wehrpflicht aufzurechen, kann ich nachvollziehen, einmal abgesehen von den Holperigkeiten bezüglich der Tatsache, dass hier lediglich das Potential einer Frau zur Mutterschaft gegen die zwingende Pflicht eines Mannes zum Wehrdienst gerechnet wird und abgesehen von der Tatsache, dass eine Wehrpflicht im ernsten Falle eine tatsächliche Gefahr für Leib und Leben des Mannes, also ein weitaus größeres Risiko darstellt, als die Schwangerschaft für eine Frau darstellt. Nur muss die Argumentationskette auch zum Ende gebracht werden und man darf nicht an einer, den Feministen gefälligen Stelle aufhören.
Wird die Pflicht des Mannes zur Landesverteidigung mit dem Potential der Frau zur Mutterschaft verrechnet, folgt daraus kurz und zwingend - dass der Staat dem EX-Wehrdienstleistenden weiterhin Unterhalt zu zahlen hat für eine gewisse Dauer, ANALOG der Unterhaltspflicht des Mannes gegenüber der EX-Gattin. Ein Mann opfert ebenso eine gewisse Zeit die Möglichkeit einer Karriere und er opfert ebenso einen Großteil seiner persönlichen Freiheit, ähnlich, wie eine Frau eine gewisse Zeit lang der Kindeserziehung die Möglichkeit zu einer Karriere bzw. ihre persönliche Freiheit opfert. Unterhält der Staat den Soldaten während der Dauer des Wehrdienstes, genau, wie der Gatte die Gattin unterhält während einer Ehe, muss auch der Staat an den aus dem Wehrpflichtsverhältnis Entlassenen analog der Unterhaltspflicht des Mannes gegenüber der aus der Ehepflicht entlassenen Gattin, Unterhalt zahlen.
Das ist schon der Punkt: Besteht also die Unterhaltspflicht für die Ex-Gattin NACH BEENDIGUNG der Ehepflicht weiter, müsste analog auch eine Unterhalstpflicht des Staates NACH BEENDIGUNG der Wehrpflicht gegenüber dem Mann weiterbestehen. Begünstigt wird diese Forderung noch durch die Tatsache, dass die Wehrpflicht eben einen Zwang darstellt, während auf der Gegenseite ein - wie wir aktuell anhand der "Reproduktionsquoten" unserer Nation leicht nachrechnen können - extrem vernachlässigtes Potential zur Mutterschaft in die Waagschale geworfen wird.
Natürlich wird der Staat bestreiten, Ex-Wehrdienstleistenden gegenüber Unterhalt zu schulden, dann wäre aber die Forderung möglich, entweder:
1. Die Ehegattenunterhaltspflicht endlich als rechtswidrig abzuschaffen, wenn sich nichteinmal der Staat an Vergleichbares halten muss
oder aber:
2. Frauen zusätzlich zwangzuverpflichten zu einer Art gemeinnützigem Dienst
Jedenfalls bleiben die Frauen aus diesem Gender-Vertrag mindestens eine Leistung schuldig. Und auf gar keinen Fall hat nun der Mann noch irgendeine Pflicht gegenüber einer Frau, ausser natürlich der Pflicht, die er sich selbst auferlegt. Hat er doch mit seiner Wehrpflicht bereits alles abgegolten unter einem wesentlich höherem Risiko.
Es muss dringend eine Art "Gender-Vertrag" her, sonst drehen wir uns die nächsten zehtausend Jahre im Kreis.
Beste Grüße!
Lecithin
PS: Logik ist nur ein anderes Wort für Gerechtigkeit.
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Lecithin,
20.10.2006, 18:02
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20.10.2006, 18:21
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