Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Mich interessiert da

Peter, Thursday, 09.05.2002, 03:53 (vor 8615 Tagen) @ frankie

Als Antwort auf: Re: Mich interessiert da von frankie am 06. Mai 2002 22:23:20:

Hallo frankie,

du schreibst zum Artikel:

Ist das Ganze nicht ehr Notwehr? Notwehr vor einem brutalen Mann der sich nicht Griff hat?

Notwehr ist die Abwehr einer unmittelbaren Gefahr. Sie ist erlaubt, auch wenn sie das Zufügen von schwerem Schaden einschließt.

Hier lag die Gefahr weit zurück, der Schaden war getan. Dann ist die 'Notwehr' Rache. Ueber die Rechtfertigung von Rache gehen die Meinungen auseinander, unser Strafgesetz verbietet sie, traditionell war sie erlaubt. Nicht erlaubt scheint mir jedenfalls, den unschuldigen Onkel mit einer Falschbezichtigung zu vernichten, da er den Rachefeldzug gefährdete. Und unser Justizsystem spielte seine Rolle 'gut' :-(

Gruß,

Peter


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