Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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Re: Wir verzetteln uns zu sehr

plupp, Sunday, 30.12.2001, 08:18 (vor 8745 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: Wir verzetteln uns zu sehr von Arne Hoffmann am 23. Dezember 2001 06:29:55:

öhm, es mag euch beiden, beatrix und arne, vielleicht als verschwendete zeit vorkommen, aber so ganz seid ihr da nicht richtig. ihr schreibt davon junge männer an diese problematik heranzuführen und es kommen ja immer mal wieder neue junge männer hierher, die diese alten sachen eben noch nicht gelesen haben.

dass ich immer nur das selbe schreibe, war mir nich so klar. dass ihr es auswendig könnt, finde ich gut ;-)

nun denn, mein haupteinsatz liegt derzeit sowieso ausserhalb der foren, im quelltext. dauert noch ne weile, is aba auch schwer und wird gut werden. steckt dann auch sehr viel arbeit drin. nicht nur von mir, arbeite im team mit zwei weiteren, die eigentlich gar nicht in foren schreiben, also hier unbekannt sein dürften und das ezinearchiv wird auch nich von mir alleine betreut.

kann euch übrigens erfreuen damit, dass ich einen weiteren erfahrenen webmaster für dieses thema gewonnen habe, der sich ebenfalls gerade einarbeitet und auch seinen usern dieses thema nahebringen wird, sobald er soweit ist. und dazu noch meinen pfarrer in meiner heimatgemeinde (hab ihm mal zu weihnachten ein bestimmtes buch mit dem abbild eines vor einer heiligen frau knieenden mannes geschenkt) in einigen punkten gut auf unserer seite jetzt weis.

von ihm ein vernünftiger satz zum buch: "es ist auch ein buch für eine selbstbewusste frau, denn diese hat quoten und wettbewerbsvorteile nicht nötig und würde sich dadurch auch eher gehindert fühlen." wer sonst sollte das so gut wissen, als ein seelsorger?

ihr seht, es wird fleissig gearbeitet. belebt aber auch weiterhin all die schönen foren, ist wichtig, dass etwas ontopic immer wieder neu geschrieben wird. manche alten diskussionen sind auch noch nicht ausgereift oder damals waren die beteiligten noch nicht auf ausreichendem kenntnisstand. können also vielleicht nun mit besserem wissen fortgeführt werden. sind noch viele auch alte fragen offengeblieben. schaut mal ins archiv, wozu euch jetzt etwas mehr einfällt als damals.

kleine anregung: § 177 StGB
wem fällt eine bessere formulierung ein?

gruss
plupp


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