Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Obrigkeitsdenken

Norbert, Friday, 24.06.2005, 11:02 (vor 7473 Tagen) @ Antwortenschreiber

Als Antwort auf: Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr von Antwortenschreiber am 23. Juni 2005 20:03:

"Ein Offizier, der diese Zusammenhänge ignoriert, gleichzeitig aber sein Gewissen zum Maßstab der Welt macht und Offizier bleiben will, ist in jedem Fall falsch am Platz. Und ein Gericht, das ihn in dieser Haltung bestärkt, hat, sehr vorsichtig gesagt, sein Urteil nicht unter Abwägung aller wichtigen Umstände gefällt."
http://www.sueddeutsche.de/,tt3m3/deutschland/artikel/509/55454/
Schönbohm: Krieg gehört zum Dienst
http://www.sueddeutsche.de/,tt3l2/deutschland/artikel/514/55459/
Bunter Vogel in der olivgrünen Truppe
http://www.sueddeutsche.de/,tt3l1/deutschland/artikel/508/55453/

Hi
Allen Artikeln gemeinsam ist eine Vorstellung, dass ein Soldat das Denken gefälligst den Vorgesetzten zu überlassen hat.
Besser kann Obrigkeitsstaatliches Denken nicht vorgeführt werden.
In einer echten Demokratie ist dieses aber fehl am Platz.

Daß sich Ex-Generäle wie Herr Schönbohm so äußern verwundert nicht, gehörte er doch selbst zur Obrigkeit, und war damit bevorzugt.
Und wie schon bei den Mauerschützen aufgezeigt, die kleinen Soldaten werden eher verurteilt, als die Befehlsgeber.

Der Major hatte offenbar einiges getan, um die Straffähigkeit der befohlenen Tätigkeit ausloten zu lassen.
Dieses wurde von den Vorgesetzten wohl verweigert, und mit Repressionen beantwortet.
Ignoranz der Befehlshaber ist nicht neu, aber auch die Grundlage zu vielen Übeln in der Geschichte.

Dieses Obrigkeitsstaatliches Denken findet sich übrigens bei vielen Richtern, speziell in Familiengerichten wieder.
Eigentlich in allen Bereichen des Lebens (Politik, Firmen, Jugendämtern, ...), bei denen die Machthaber nur geringer oder gar keiner wirksamen Kontrolle unterworfen sind.

Gruß
Norbert


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