Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr

Scipio Africanus, Thursday, 23.06.2005, 16:40 (vor 7473 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr von Norbert am 23. Juni 2005 11:28:36:

Aber es galt schon jeher der Grundsatz, dass nicht jedem Befehl Gehorsam geleistet werden muß, ja manchmal nicht darf(Stichwort: Kriegsverbrechen).
Grenzen werden hier durch das Kriegsvölkerrecht und dem Grundgesetz gezogen.
Die Frage war hier eben ob der Befehl gegen das Grundgesetz verstieß.
Es ging um den GG-Artikel, der die Unterstützung eines Angriffskrieges verbietet.
Das Gericht sah hier die Kollision des Befehls mit dem Grundgesetz als gegeben an.
Deshalb mußte diesem Befehl nicht Folge geleistet werden.
So eine Befehlsverweigerung ist natürlich immer eine Gratwanderung.
Gruß
Norbert

Ok, das ist nachvollziehbar.

Bei mir galt aber : Wer Befehle verweigert, fristet sein kurzes Dasein im Kolosseum in Rom. Das hat soweit gut funktioniert.

scipio


gesamter Thread:

 

powered by my little forum