Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr

Norbert, Thursday, 23.06.2005, 14:28 (vor 7473 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr von Scipio Africanus am 23. Juni 2005 10:18:31:

Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr
Die Gewissenfreiheit ist bei Berufssoldaten grundsätzlich höher zu bewerten als die Befolgung eines Befehls. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab heute einem Major Recht, der gegen seine Degradierung wegen angeblicher Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg in Berufung gegangen war.
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Wenigstens etwas...

Und wenn ein Soldat im Gefecht nicht schiessen will ? Darf er sich dann auf seine Geiwssenfreiheit berufen ?
Oder der Soldat, der hinter den feindlichen Linien operiert und die militärischen Stellungen des Feindes ausspäht, darf der verweigern mit dem Hinweis, dass hier das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Feindes verletzt wird ?
Wird jetzt jeder Gefechtseinheit ein Jurist zugeteilt, der die Schlachtereien auf ihre Verfassungsmässigkeit hin überpfüft ?
scipio, erstaunt

Nein.
Aber es galt schon jeher der Grundsatz, dass nicht jedem Befehl Gehorsam geleistet werden muß, ja manchmal nicht darf(Stichwort: Kriegsverbrechen).
Grenzen werden hier durch das Kriegsvölkerrecht und dem Grundgesetz gezogen.

Die Frage war hier eben ob der Befehl gegen das Grundgesetz verstieß.
Es ging um den GG-Artikel, der die Unterstützung eines Angriffskrieges verbietet.
Das Gericht sah hier die Kollision des Befehls mit dem Grundgesetz als gegeben an.
Deshalb mußte diesem Befehl nicht Folge geleistet werden.

So eine Befehlsverweigerung ist natürlich immer eine Gratwanderung.

Gruß
Norbert


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