Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr

Scipio Africanus, Thursday, 23.06.2005, 13:18 (vor 7473 Tagen) @ Cleo

Als Antwort auf: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr von Cleo am 23. Juni 2005 07:54:51:

Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr
Die Gewissenfreiheit ist bei Berufssoldaten grundsätzlich höher zu bewerten als die Befolgung eines Befehls. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab heute einem Major Recht, der gegen seine Degradierung wegen angeblicher Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg in Berufung gegangen war.
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Wenigstens etwas...

Und wenn ein Soldat im Gefecht nicht schiessen will ? Darf er sich dann auf seine Geiwssenfreiheit berufen ?
Oder der Soldat, der hinter den feindlichen Linien operiert und die militärischen Stellungen des Feindes ausspäht, darf der verweigern mit dem Hinweis, dass hier das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Feindes verletzt wird ?
Wird jetzt jeder Gefechtseinheit ein Jurist zugeteilt, der die Schlachtereien auf ihre Verfassungsmässigkeit hin überpfüft ?

scipio, erstaunt


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