Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Frauenparkplatzmißbrauch

stiller Mitleser ;-), Tuesday, 31.05.2005, 13:09 (vor 7498 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 30. Mai 2005 20:28:

Die STVO gilt auf allen Flächen, die durch jedermann (und -frau) befahren werden können. Also auch auf dem privaten Gelände des Supermarktparkplatzes.

Nichtsdestotrotz kann der Eigentümer erweiterte Regelungen quasi als Hausordnung treffen. "Paken nur für XX-YY 123/Mitarbeiter/Geschäftsführung/Frauen/Männer/Max Müller..."

Verstöße degegen ahndet kein Ordnungsamt und auch keine Polizei läßt da abschleppen (sofern vom Fahrzeug keine unmittelbare Gefahr ausgeht).

Der Eigentümer kann das Fahrzeug auf einene Kosten jederzeit umsetzen lassen. Er kann auch versuchen, diese Kosten einzuklagen, wegen Verstoß gegen die Hausordnung. Dazu muß ER Beweise bringen. Den Ausgang eines solchen Verfahrens kann man wohl nicht voraussagen. Zumal wenn mal einer das Argument der Diskriminierung bringt...

Und überhaupt (aus einem anderen Forum geklaut);

Was ist eigentlich beim Frauenparkplatz konkret „verboten“? Autos sind ja nun mal geschlechtsneutral, können also nicht ausschlaggebend sein.
Müssen die Autos, auf Frauen zugelassen sein, um dort parken zu dürfen?
Oder dürfen nur Frauen dort einparken?
Was ist, wenn eine Frau dort nicht in die Lücke reinkommt, und ich als Gentleman das Auto einparke?
Was ist, wenn (m)eine Frau einparkt, ich aber das Auto abhole?
Darf ich dort parken, wenn (m)eine Frau das Auto später abholt?
In unserer Kleinstadt gibt es eine Person, die zwar nach dem Ausweis eine Frau ist, „in der Hose“ aber ganz ein Mann. Darf der/die dort parken?

Fragen über Fragen…
;-)


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