Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wo ist der Grund dafür?

Odin, Wednesday, 02.03.2005, 01:51 (vor 7644 Tagen) @ MeckMax

Als Antwort auf: Re: Wo ist der Grund dafür? von MeckMax am 01. März 2005 21:43:05:

Vier Jahre später, also 1976, löste das sogenannte Zerrüttungsprinzip bei einer Ehescheidung das bis dahin bestehende sogenannte Schuldprinzip ab.
Dahinter steckt der moralistische konservativ-christliche Ansatz und damit verbundene Zwang von der angeblichen Heiligkeit und Unauflösbarkeit der Ehe. Quelle: http://www.vaeternotruf.de/zerruettungsprinzip.htm
und: http://www.vaeternotruf.de/schuldprinzip.htm
Wo zuvor, wie ja bekannt ist, nur der Schuldige zum zahlen verpflichtet wurde, gab es danach mit dem Unterhaltsgesetz zwar keine formale Schuldsprechung mehr, wohl aber die gesetzlich verankerte Unterhaltspflicht.
Diese pervertierte (vor allem unter rot/grün) und machte aus den Vätern reine Zahlesel, die auf Sozialhilfeniveu ihr Leben fristen, wärend sie zusätzlich um den Kontakt zu ihren Kindern erbittert kämpfen müsse...und verlieren.

Wie bitte? Was bitte ist seit "rot/grün" daran schlechter geworden? Nichts hat sich geändert - ist schlimm genug, aber schlechter gewordenist es bestimmt nicht. Im Gegenteil: Das gemeinsame Sorgerecht wurde endlich eingeführt.


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