Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter
Als Antwort auf: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter von Scipio Africanus am 17. Januar 2005 16:52:25:
1. Der gesetzliche Vater hat jederzeit das Recht zu ermitteln, ob sein Kind (biologisch) von ihm stammt.
2. Die Verifizierung der Abstammung des Kindes stellt keine Vaterschaftsklage dar.
3. Die Verifizierung der Abstammung des Kindes erfolgt durch Gentest unter notarieller Aufsicht. Die Bundesländer benennen die Labore, die dazu ermächtigt sind.
4. Die Kosten werden durch die Krankenversicherung übernommen.
Gruss Scipio
Wobei die ersteren Punkte ohnehin egal sind, wenn bei der Geburt alle VErhältnisse automatisch geklärt werden. Kein Gericht wird bemüht, keine "Feigheit"...
gesamter Thread:
- Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter -
Scipio Africanus,
17.01.2005, 18:52
- Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter - T.Lentze, 17.01.2005, 19:05
- Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter -
Ralf,
17.01.2005, 19:18
- Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter - Scipio Africanus, 17.01.2005, 19:28
- Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter -
Christian,
17.01.2005, 19:51
- Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter - Scipio Africanus, 17.01.2005, 19:57
- Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter - Odin, 18.01.2005, 02:54