Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter

Odin, Tuesday, 18.01.2005, 02:54 (vor 7688 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter von Scipio Africanus am 17. Januar 2005 16:52:25:

1. Der gesetzliche Vater hat jederzeit das Recht zu ermitteln, ob sein Kind (biologisch) von ihm stammt.
2. Die Verifizierung der Abstammung des Kindes stellt keine Vaterschaftsklage dar.
3. Die Verifizierung der Abstammung des Kindes erfolgt durch Gentest unter notarieller Aufsicht. Die Bundesländer benennen die Labore, die dazu ermächtigt sind.
4. Die Kosten werden durch die Krankenversicherung übernommen.
Gruss Scipio

Wobei die ersteren Punkte ohnehin egal sind, wenn bei der Geburt alle VErhältnisse automatisch geklärt werden. Kein Gericht wird bemüht, keine "Feigheit"...


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