Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter

Scipio Africanus, Monday, 17.01.2005, 19:28 (vor 7688 Tagen) @ Ralf

Als Antwort auf: Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter von Ralf am 17. Januar 2005 17:18:49:

4. Die Kosten werden durch die Krankenversicherung übernommen.
Gruss Scipio

Na, ich wiess ja nicht - Krankenkassen sollen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung aufkommen, und da fällt ein Vaterschaftstest (von Sonderfällen abgesehen) nun mal wirklich nicht drunter.

Der Staat macht den Mann zum Vater aufgrund einer Vermutung. Deshalb erachte ich die Kostenübernahme für gerechtfertigt, wenn der gesetzliche Vater die Richtigkeit dieser VERMUTUNG überprüfen will. Der gesetzliche Vater muss ja auch aufgrund dieser Vermutung blechen.

Mit welchem Recht werden die Beiträge von Herrn Müller für den Vaterschaftstest von Herrn Meier missbraucht?

Herr Müller muss ja auch die Behandlungen der Krankheiten von Herrn Meier mitfinanzieren, es handelt sich nun mal um eine SolidarVERSICHERUNG. Im Schadensfall profitiert der Geschädigte von den Beiträgen der anderen, das Prinzip jeder Versicherung.

Gruss Scipio


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