Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter

Scipio Africanus, Monday, 17.01.2005, 18:52 (vor 7688 Tagen)

1. Der gesetzliche Vater hat jederzeit das Recht zu ermitteln, ob sein Kind (biologisch) von ihm stammt.
2. Die Verifizierung der Abstammung des Kindes stellt keine Vaterschaftsklage dar.
3. Die Verifizierung der Abstammung des Kindes erfolgt durch Gentest unter notarieller Aufsicht. Die Bundesländer benennen die Labore, die dazu ermächtigt sind.
4. Die Kosten werden durch die Krankenversicherung übernommen.

Gruss Scipio


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