Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter
Als Antwort auf: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter von Scipio Africanus am 17. Januar 2005 16:52:25:
1. Der Vater- und Mutterschaftstest soll gesetzlich sofort nach jeder Geburt eines Kindes angeordnet werden, damit Lug, Betrug, Personenstandsfälschung, Verwechslung im Krankenhaus, Inzucht, Gesundheitsgefährdung (Erbkrankeiten) usw. ausgeschlossen wird und das ist sicherlich auch im Sinne zum Wohle des Kindes! Wer das ablehnt, will sich immer die Option von Lug, Betrug, Personenstandsfälschung offen halten oder es manche Personen sind die schon einmal eine Personenstandsfälschung durchgeführt haben und deshalb um jeden Preis einen Vaterschaftstest ablehnen!
2. Eine Mutter weiss auch das sie die biologische Mutter des Kindes ist und das kann man nur durch einen DNA Test bestätigen, wurde das Kind und der Vater um Erlaubnis gefragt das die Mutter einen DNA Test machen darf? Auch ein Vater hat das gleiche Recht zu wissen ob er auch der leibliche Vater des Kindes ist!
meint,
Christian
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- Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter -
Scipio Africanus,
17.01.2005, 18:52
- Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter - T.Lentze, 17.01.2005, 19:05
- Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter -
Ralf,
17.01.2005, 19:18
- Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter - Scipio Africanus, 17.01.2005, 19:28
- Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter -
Christian,
17.01.2005, 19:51
- Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter - Scipio Africanus, 17.01.2005, 19:57
- Re: Vorschlag Regelung Vaterschaftstest für gesetzliche Väter - Odin, 18.01.2005, 02:54