Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Löschung eines Beitrags von Arne wegen Paragraph XYZ

Jörg, Friday, 14.01.2005, 13:05 (vor 7691 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Löschung eines Beitrags von Arne wegen Paragraph XYZ von Magnus am 13. Januar 2005 23:59:32:

Meiner Ansicht nach hatte die taz-Lady unrecht, da Arne auch nur zitiert und kommentiert hat. Offensichtlich war denen der Text nur unangenehm.

Sehe ich genauso. Arne hat definitv sich an die Urheberrechtsgesetzte gehalten. Die Frau von der Taz hat unrecht! Das nächste mal nicht so schnell einschüchtern lassen.[/i]

Nach dem, was ich gelesen habe, ist es nicht immer so einfach zu
beurteilen, ob ein Zitat noch vom Zitatrecht gedeckt ist oder nicht. Man
dürfte sich hier also schnell in einer rechtlichen Grauzone befinden.
Im Zweifel ist es also wohl besser, den beanstandeten Beitrag oder
zumindest das darin enthaltene Zitat zu löschen. In eindeutigen
Fällen jedoch (wenn wirklich nur Kurzzitate enthalten sind), würde ich
Dir jedoch zustimmen, daß man sich nicht so schnell einschüchtern
lassen soll.

Gruß, Jörg


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