Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Löschung eines Beitrags von Arne wegen Paragraph XYZ

Ferdi, Thursday, 13.01.2005, 22:45 (vor 7692 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Löschung eines Beitrags von Arne wegen Paragraph XYZ von Jörg am 13. Januar 2005 20:07:37:

Hallo zusammen!

Aus anderen Veröffentlichungen zitieren darf man, wenn man es ausdrücklich als Zitat kennzeichnet. Ich hatte im vorigen Jahr im WDR mal eine Diskussion mit einem der WDR-Mitarbeiter, es ging um die Sendung "TV Total", deren Angewohnheit es war, Ausschnitte aus den Programmen anderer Sender aufzuzeichnen und diese Aufzeichnunge wiederzugeben, um sie zu persiflieren. Der WDR-Mitarbeiter sagte mir, dass der WDR deswegen schon Rechsstreitigkeiten hatte, er aber mit dem Urheberrecht nicht durchkam, weil die Wiedergabe als "Zitat" gewertet wurde. Für uns hier heisst das, dass wir die betreffenden Stellen als "Zitat" mit Quellenangabe und durch kursive Schrift kennzeichnen und sie mit eigenen Worten kommentieren. Das machen die Zeitungen ja auch so ("...wie die XYZ-Zeitung berichtete, hatte....usw"). Meiner Ansicht nach hatte die taz-Lady unrecht, da Arne auch nur zitiert und kommentiert hat. Offensichtlich war denen der Text nur unangenehm.

Gruss,
Ferdi


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