Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Löschung eines Beitrags von Arne wegen Paragraph XYZ

Jörg, Thursday, 13.01.2005, 22:07 (vor 7692 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: Löschung eines Beitrags von Arne wegen Paragraph XYZ von Andreas am 13. Januar 2005 19:49:54:

Hallo Andreas,

ohne den besagten Beitrag von Arne gelesen zu haben:

Vermutlich darf man strenggenommen nicht den halben oder gar
den ganzen Artikel aus einer fremden Veröffentlichung einkopieren.
Das Zitieren einzelner kurzer Passagen aus Artikeln sollte aber auf
jeden Fall durch das Zitatrecht gedeckt und somit zulässig sein.
Im Streitfall kann man sich eventuell auch darauf berufen, daß bei
einem Diskussionsforum nicht der Veröffentlichungszweck, sondern
der Diskussionszweck im Vordergrund steht. Mal schauen, vielleicht
äußert sich ja Daddeldu auch noch dazu.

Gruß, Jörg


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