Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: heimtückischer Mord - Hörspiel nach Gogolin?

Magnus, Wednesday, 08.12.2004, 17:14 (vor 7729 Tagen) @ Ekki

Als Antwort auf: Re: heimtückischer Mord - Hörspiel nach Gogolin? von Ekki am 07. Dezember 2004 19:20:29:

Hi Ekki,

Um nichts wird in diesem unserem Lande von konservativer Seite so viel Geschrei gemacht wie um den Schutz des ungeborenen Lebens.
[quote]Ich bin aber nicht der erste, der feststellt, daß denselben Schreiern das Leben unmittelbar nach der Geburt schnurzpiepegal ist.
[/quote]

Da bist du wohl völlig uninformiert und streust diese Vorurteile auch noch in die Welt hinein. Gerade Leute, die gegen Abtreibung sind, unterstützen Familien oder Frauen, die in tatsächlicher Not sind - auch wenn das Kind da ist.

Hingegen kümmern sich die Befürworter der Abtreibung in keiner Weise um die Frauen, die ihre Abtreibung bereuen und darunter sogar leiden. Das gibts nämlich auch.

Ein Beispiel, das mit dem obigen Fall nichts zu tun hat:
[quote]Gewissen Leuten gefällt es wesentlich besser, daß in der Dritten Welt viele Kinder unter unwürdigen Umständen geboren werden und früh wieder sterben oder verwahrlosen, als daß die Menschen hier in Europa die Entscheidung für oder gegen ein Kind genau abwägen.
[/quote]

Schwachsinn! Dummes Geblubber. Lies den Satz nochmal durch, dann fällt dir vielleicht auf, was das für ein Schwachsinn ist, den du hier schreibst. Als ob es jemanden gefallen könnte, dass Kinder in der Dritten Welt unter Unwürdigen Umständen auf die Welt kommen oder früh sterben. Auch hier kann ich mit überzeugung sagen, dass wohl Personen, die gegen Abtreibung sind und eine gewisse Ethik oder christliches Glaubensbild mitbringen, eher zu einer Patenschaft eines Kindes in der Dritten Welt übernehmen. Die Hardcorfeministin, für die Kinder eine Belastung sind und die für Abtreibung wird, wird wohl diese Handlung weniger vollziehen.

Aber zurück zum Thema:

Na endlich.

Der Mann hat mit der Kindestötung heimtückisch gegen die Mutter gehandelt, weil das Kind noch keine selbstbestimmte Entscheidung treffen kann?
[quote]Wie stand es denn mit dem Recht des armen Kindes auf sein Leben? Beginnt dieses Recht etwa erst dann zu wirken, wenn das Kind selbstbestimmte Entscheidungen treffen kann? Und wann, bitte schön, tritt dieser Zeitpunkt ein?
[/quote]

Genau das ist der Knackpunkt. Die angebliche Begründung des Staatsanwaltes: "das Kind kann im Alter von wenigen Monaten keine selbstbestimmte Entscheidung über seinen eigenen Lebenswillen treffen. Deswegen ist diese Entscheidung von der sorgeberechtigten Person, also der Mutter, zu treffen. " wäre ja mehr als lächerlich. Das klingt so, als ob sorgeberechtigte Elten in Einverständnis gemeinschaftlich ihr Kind umbringen könnten - oder in dem Fall die Mutter. Ne, die Grenze nach der du Fragst, ist die Geburt. Abtreibung ist nämlich bis zur Geburt möglich - nach der deutschen Rechtssprechen. Da ist deine Grenze für das straffreie, aber rechtswidrige Töten.

Morgen melde ich mich selber mit der Information, was meine Recherche ergeben hat.

Tu das.

Magnus


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