Re: heimtückischer Mord - Hörspiel nach Gogolin?
Als Antwort auf: heimtückischer Mord von stiller Mitleser
am 07. Dezember 2004 10:17:18:
Hallo, stiller Mitleser!
Heute früh im Radio gehört (und sinngemäß wiedergegeben)...
Ein Mann (so wie ich es verstanden habe zumindest zum Tatzeitpunkt mit der Mutter seines Kindes verheiratet) bringt sein wenige Monate altes, geistig und körperlich schwer behindertes Kind um, weil er dessen Leiden nicht mit ansehen kann.
Der Staatsanwalt plädiert auf Mord und begründet die "Heimtücke" so: das Kind kann im Alter von wenigen Monaten keine selbstbestimmte Entscheidung über seinen eigenen Lebenswillen treffen. Deswegen ist diese Entscheidung von der sorgeberechtigten Person, also der Mutter, zu treffen. Der Mann hat also mit der Kindstötung heimtückisch gegen die Mutter gehandelt, deswegen Mord und kein Totschlag.
Zunächst einmal:
Es wäre absolut keine Schande, wenn Du bei der Wiedergabe von etwas, was Du nur im Radio gehört hast, unwissentlich unpräzise zitierst. Wer hat denn schon für längere Passagen ein so absolut unfehlbares Gedächtnis? Und selbst, wenn Du ganz korrekt zitierst hast, steht immer noch die Frage im Raum, ob dasselbe auch von dem vortragenden Journalisten behauptet werden kann. Bei einem Plädoyer kommt es auf jedes Wort an, und auch das berühmte "Aus-dem-Zusammenhang-Reißen" eines Zitats kann da schon viel Schaden anrichten.
Andererseits:
Wenn Dir kein Fehler unterlaufen sein sollte, ist diese staatsanwaltliche Begründung mehr als ein Skandal.
Erinnern wir uns:
Um nichts wird in diesem unserem Lande von konservativer Seite so viel Geschrei gemacht wie um den Schutz des ungeborenen Lebens.
Ich bin aber nicht der erste, der feststellt, daß denselben Schreiern das Leben unmittelbar nach der Geburt schnurzpiepegal ist.
Ein Beispiel, das mit dem obigen Fall nichts zu tun hat:
Gewissen Leuten gefällt es wesentlich besser, daß in der Dritten Welt viele Kinder unter unwürdigen Umständen geboren werden und früh wieder sterben oder verwahrlosen, als daß die Menschen hier in Europa die Entscheidung für oder gegen ein Kind genau abwägen.
Aber zurück zum Thema:
Der Mann hat mit der Kindestötung heimtückisch gegen die Mutter gehandelt, weil das Kind noch keine selbstbestimmte Entscheidung treffen kann?
Wie stand es denn mit dem Recht des armen Kindes auf sein Leben? Beginnt dieses Recht etwa erst dann zu wirken, wenn das Kind selbstbestimmte Entscheidungen treffen kann? Und wann, bitte schön, tritt dieser Zeitpunkt ein?
Angesichts solcher Ausführungen kann ich mir tiefschwarzen Humor nicht verkneifen.
Von der Argumentation des Staatsanwaltes ausgehend, eröffnen sich wahrhaft erhebende Perspektiven:
Geschäftsunfähigkeit besteht vor Vollendung des 7. Lebensjahres.
Danach ist der Mensch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt geschäftsfähig.
Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres könnte man doch gegenüber renitenten Kindern/Schülern den finalen Rettungsschuß als Disziplinierungselement einführen, oder?
Und wenn man das gar bis auf den Zeitraum vor Erreichen der Volljährigkeit ausdehnen würde ... Disziplinprobleme in der Schule waren gestern!
Und was die Feststellung des Staatsanwalts betrifft, die Entscheidung über den eigenen Lebenswillen sei nur von der sorgeberechtigten Person, also der Mutter zu treffen, so ist (1) Odins Feststellung zu unterstreichen, daß dies ein Beleg für das Fortbestehen der Leibeigenschaft sei, (2) zu fragen, aufgrund welches Paragraphen das Sorgerecht denn nur der Mutter zustehe, und (3) auch als juristischer Laie die Frage zu stellen, mit welchem Recht man irgendeinem der Erziehungsberechtigten überhaupt das Recht über den Lebenswillen (!) zubilligen will.
Wahrscheinlich kannst Du es nicht mehr zurückverfolgen, in welchem Gericht dieses Plädoyer gehalten wurde, aber ich käme zu gerne in den Besitz des Textes dieses Plädoyers.
Und deshalb zum Schluß noch einen Verdacht[/i][/u], den ich gleich zu Hause überprüfe:
In diesem Forum wurde seinerzeit auf das Buch "Der Puppenkasper" von Wolfgang A. Gogolin[/i] hingewiesen. In diesem Buch kommt es zu genau so einer Tat, wie Du sie erwähnst[/i].
Mein Verdacht geht dahin, daß es sich bei dem von Dir erwähnten Text um einen Vorlesung aus dem o.g. Buch bzw. um ein auf diesem Buch basierendes Hörspiel handelt.[/i][/u]
Sollte sich in dem Buch in der Passage, die den Prozeß gegen diesen (fiktionalen) Mann schildert, ein entsprechendes Plädoyer des (ebenfalls fiktionalen) Staatsanwaltes finden, so würde das meinen Verdacht sehr erhärten.
Denn das zitierte Plädoyer enthält einfach zu viele Ungeheuerlichkeiten.
Morgen melde ich mich selber mit der Information, was meine Recherche ergeben hat.
Gruß
Ekki
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stiller Mitleser ;-),
07.12.2004, 12:17
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Ekki,
07.12.2004, 21:20
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- Re: heimtückischer Mord - Hörspiel nach Gogolin? - Magnus, 08.12.2004, 17:14