Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

heimtückischer Mord

stiller Mitleser ;-), Tuesday, 07.12.2004, 12:17 (vor 7730 Tagen)

Heute früh im Radio gehört (und sinngemäß wiedergegeben)...

Ein Mann (so wie ich es verstanden habe zumindest zum Tatzeitpunkt mit der Mutter seines Kindes verheiratet) bringt sein wenige Monate altes, geistig und körperlich schwer behindertes Kind um, weil er dessen Leiden nicht mit ansehen kann.

Der Staatsanwalt plädiert auf Mord und begründet die "Heimtücke" so: das Kind kann im Alter von wenigen Monaten keine selbstbestimmte Entscheidung über seinen eigenen Lebenswillen treffen. Deswegen ist diese Entscheidung von der sorgeberechtigten Person, also der Mutter, zu treffen. Der Mann hat also mit der Kindstötung heimtückisch gegen die Mutter gehandelt, deswegen Mord und kein Totschlag.

Also alles klar: der Vater hat selbst in einer Ehe keine Entscheidungen für sein Kind zu treffen. Und auch ein Kindsmord durch die Mutter kann also kein Mord sein - schließlich hat die Mutter doch nur im Namen des Kindes gegen dessen Lebenswillen entschieden, wozu sie (und nur sie) offensichtlich berechtigt ist. :-(


gesamter Thread:

 

powered by my little forum