Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: alt, aber hübsch

Leser, Wednesday, 01.12.2004, 13:50 (vor 7735 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: alt, aber hübsch von Arne Hoffmann am 30. November 2004 09:24:53:

Wie schön, dass es ebenfalls im BGB den § 242 gibt, der über dem >Bundesverfassungsgericht steht, und an dessen Rechtsgedanken das >Bundesverfassungsgericht auch selber gebunden ist. Dieser Paragraph >regelt den allgemeinen Rechtsgedanken, dass jedes rechtsrelevante Tun >auch des Staates und des Familienrechtsgebers der zur Entscheidung >vorgelegten Regelungen an Treu und Glauben gebunden sind: Väter in dieser >Form gesetzlich zu diskreditieren, widerspricht den Mindestanforderungen >an die gesetzgeberische Fairness.

interessante Interpretation des 242. Dumm nur das das BVerfG nunmal a)über die Kompatibilität einer Regelung mit der Verfassung, also dem GG entscheidet und nicht mit niederrangigem Recht wie dem BGB und b) der 242 als im allgemeinem Schuldrecht angesiedelte sog. Generalklausel hier überhaupt nicht einschlägig ist.

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