Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Auch dafür gibt es Lösungen

Advocatus femini , Thursday, 22.07.2004, 23:50 (vor 7868 Tagen) @ Mic

Als Antwort auf: Re: Was bleibt von Mic am 22. Juli 2004 09:57:16:

ist der punkt, die frau habe durch den karriereknick nach wiedereintritt ins vollerwerbsleben im weiteren niedrigere einkommen und dementsprechend dann eine niedrigere alterspension.

Wenn von dem ersten Mann nichts mehr kommt, einfach wieder heiraten und den neuen Mann dann verlassen. Dann gibt es von dem auch wieder Unterhalt ;)


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