Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Advocatus femini, Wednesday, 21.07.2004, 22:31 (vor 7870 Tagen) @ Mic

Als Antwort auf: Frauen Altersarmut von Mic am 21. Juli 2004 13:32:55:

Erstmal gibt es nach der Trennung Zugewinnsausgleich, d.h. die in der Ehe erarbeiteten Rentenansprüche werden geteilt. (Das führt manchmal zu kuriosen Effekten, wenn eine Dritter bei Wiederheirat dann wieder dadurch Ansprüche erwirbt, aber das nur nebenbei)

Wenn die Frau Ehegattenunterhalt bekommt, bekommt sie zusätzlich Geld vom Ex-Mann für die Alterversorgung. Es ist egal, was sie damit macht (Rentenversicherung oder Lebensversicherung). Sie kann das Geld aber auch einfach ausgeben. Also bekommt sie im Regelfall so lange eine Altersversorgung wie minderjährige Kinder vorhanden sind, manchmal länger.

Reichtümer erwirbt sie dadurch natürlich nicht. Aber ob jemals irgendeiner das Geld wiederkriegt, dass er jetzt in die Rentenversicherung einzahlt, ist sowieso zweifelhaft.


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