Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Befürchtung hat sich bestätigt: Verfahren gegen Girlzine

IBGM, Wednesday, 16.06.2004, 02:41 (vor 7906 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Befürchtung hat sich bestätigt: Verfahren gegen Girlzine von Magnus am 14. Juni 2004 13:25:02:

Hi Magnus!

Ja, sowas ist sehr unbefriedigend. Habe ich auch schon durch. Ich befürchte fast, daß die Staatsanwaltschaft die Seite kaum richtig gelesen hat. Vermutlich hat man den Verein um eine Stellungnahme gebeten und dabei wurde dieser Artikel beim Spiegel als Quelle angegeben. Dann hat man festgestellt, den Artikel gibts und der Satz wird dort auch schon wiedergegeben und "Aus die Maus!".

Das hat schon seine Gründe. Zum einen gehören solche Verfahren zu äußerst langwierigen und schwierigen Angelegenheiten für die die Zeit und Lust fehlt. Zum anderen sind die Erfolgsaussichten bei geschickt schwammigen Einlassungen sehr gering. Da stellt man sowas eben ein.

Gruß
IBGM

Hier das Schreiben der Staatsanwaltschaft:
Das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Volksverhetzung wird gem. §170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Gründe:
Gegen die Beschuldigte, Verantwortliche der Redaktion "Girlzine - Frauen für Frauen e.V." im Bereich MulitMedia und Internetpräsenz, bestand der Anfangsverdacht der Volksverhetzung wegen im Internet auf der Internetseite "http://www.girlzine.de" von Jugendlichen ohne nähere wissenschaftliche Auseinandersetzung verbreiteter Thesen über Bevölkerungsteile, die "unnütz und ein Fehler der Natur" sein. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die genannten und verkürzten 'Thesen' auf einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, Ausgabe 38/2003, basieren.
Die Ermittlungen konnte den zu Beginn der Ermittlungen bestehenden Anfangsverdacht, insbesondere was den subjektiven Tatbestand anbelangt, nicht erhärten. Das Ermittlungsverfahren war deshalb gem. §170 Abs. 2 StPO einzustellen.
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Ehrlich gesagt kann ich das nicht verstehen. Es handelte sich auf girlzine.de keineswegs um "verkürzte" Thesen, sondern um eine Neuinterpretation, weil die Redaktion die vom Spiegel Zitierten Vermutungen der Biologen als Beweis hingestellt hat. Vergleichbar wäre das in meinen Augen, wenn z.B. eine Zeitung in "Frage stellt", ob Ausländer Sozialparasiten seien und dabei irgendwelche Statistiken zeigen, dass diese mehr Sozialhilfe empfangen als Deutsche und daraufhin schreibt dann ein Online-Magazin "Statistische Untersuchungen haben bewiesen, dass Ausländer Sozialparasiten sind". Wenn man bedenkt, dass das Bayrische Oberlandesgericht einen Redner, der so eine These von sich gelassen hat, zu recht verurteilt hat, insbesondere in dem Kontext, dass Volksverhetzung dann vorliegt, wenn anderen das Recht abgespriochen wird, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben, indem sie als minderwertige Menschen bezeichnet werden, dann finde ich hier die Einstellung des Verfahrens nicht richtig.
Ich überlege mir jetzt, der Generalstaatsanwaltschaft noch mal zu schreiben...
Magnus


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