Re: Parkkralle für säumige Unterhaltszahler
Als Antwort auf: Re: Parkkralle für säumige Unterhaltszahler von Garfield am 26. Januar 2004 11:11:52:
Hallo Garfield!
Ich glaube, solch eine Handlungsweise hätte auch keinen Bestand vor der Verfassung (Recht auf Freizügigkeit) und vor dem Grundgesetz. Warum nicht gleich ein Berufsverbot aussprechen? Oder Hausarrest verhängen? Ein Auto ist heutzutage kein Luxusgut mehr, sondern ein fast immer für die Berufsausbildung notwendiges Fortbewegungsmittel. Ausserdem gibt es ja genügend juristische Mittel zur Einziehung von Zahlungsverpflichtungen. Des Weiteren müsste man dann im Zuge der Gleichbehandlung jedem, der eine Handwerkerrechnung nicht bezahlt, ebenfalls eine Parkkralle verpassen. Ausserdem schafft man so einen neuen Nischenmarkt für eine Flex, die mit der Autobatterie betreibbar das lästige Stück einfach entfernt.
Gruss,
Ferdi
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- Parkkralle für säumige Unterhaltszahler -
Odin,
24.01.2004, 16:48
- Re: Parkkralle für säumige Unterhaltszahler -
Garfield,
26.01.2004, 13:11
- Re: Parkkralle für säumige Unterhaltszahler - Odin, 26.01.2004, 13:38
- Re: Parkkralle für säumige Unterhaltszahler - Ferdi, 26.01.2004, 14:47
- Re: Parkkralle für säumige Unterhaltszahler - Rüdiger, 26.01.2004, 17:37
- Re: Abgedruckte Leserbriefe - Joachim, 26.01.2004, 21:15
- Re: Parkkralle für säumige Unterhaltszahler -
Garfield,
26.01.2004, 13:11