Re: @Emmalein
Als Antwort auf: Re: @Emmalein von Emmalein am 18. Dezember 2003 15:58:40:
Hallo, Bruno,
ich bin mir ernsthaft im Zweifel, ob ich eine ärztliche Untersuchung als "Penetration" und noch dazu als "gewaltsam" einstufen kann. Juristisch gesehen geht das glaube ich sowieso nicht, sonst könnte man sich ja gegen diese Untersuchung wehren.
Wenn ein Mann unter anderen Umständen von einer Frau zum Verkehr gezwungen wird oder von einem Mann, ist das selbstverständlich Vergewaltigung und gehört bestraft. Da mache ich keinen Unterschied zwischen Frau und Mann. Nur weil es sich hier um einen Teil einer ärztlichen Untersuchung handelt, zögere ich, das Ganze einer Vergewaltigung gleichzustellen.
Da argumentierst Du dann aber rein rechtlich und -mit Verlaub- das greift bei solch Grundsatzüberlegungen immer zu kurz, denn letztlich muß sich auch das Recht an moralischen und ethischen Wertmaßstäben ausrichten und messen lassen, will es nicht selbst zum Unrecht oder zum Verbrechen werden.
Es wäre auch nicht befriediegend, den Tatbestand der Vergewaltigung dadurch zu entschärfen, indem man die Rechtslage entsprechen anpaßt.
Gruß,
Manfred
gesamter Thread:
- @Emmalein -
Bruno,
18.12.2003, 13:42
- Re: @Emmalein -
Emmalein,
18.12.2003, 17:58
- Re: @Emmalein - Manfred, 19.12.2003, 01:22
- Re: @Emmalein -
Bruno,
19.12.2003, 14:06
- Re: @Emmalein - Bijou, 22.12.2003, 14:59
- Re: @Emmalein - Andi, 19.12.2003, 23:19
- Re: @Emmalein -
Emmalein,
18.12.2003, 17:58