Re: Urteil aus England über Embryonen
Als Antwort auf: Re: Urteil aus England über Embryonen von Joseph S am 01. Oktober 2003 23:50:52:
Es geht hier nicht nur um Sorgerecht oder Unterhalt. Auch das Erbschaftsrecht ist hier berührt. Die Frage ist, ob die Mutter überhaupt ein Recht hat, im Namen des Kindes auf alle seine Rechte zu verzichten. Auch z.B. das Recht, seinen Vater kennenzulernen. Der Unterhalt steht ja auch dem KIND zu und nicht der Mutter. Daher kann die Mutter gar nicht darauf verzichten. Wie ist das z.B. bei künstlicher Befruchtung von der Samenbank?
PS: Evtl. hat sogar der Mann Anspruch auf Unterhalt, wenn er zum Sozialfall wird. Ob da der Staat darauf verzichtet, das Kind zu Kasse zu bitten, wenn es mal genug verdient?
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Ferdi,
01.10.2003, 19:25
- Re: Urteil aus England über Embryonen - Lars, 01.10.2003, 21:07
- Re: Urteil aus England über Embryonen -
Joseph S,
02.10.2003, 02:50
- Re: Urteil aus England über Embryonen - Odin, 02.10.2003, 23:53