Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Urteil aus England über Embryonen

Joseph S, Thursday, 02.10.2003, 02:50 (vor 8162 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Urteil aus England über Embryonen von Ferdi am 01. Oktober 2003 16:25:57:

Hallo Ferdi,

das mit der Zwangstötung der Embryonen lehne ich aus ungefähr dem gleichen Grund ab, aus dem
ich Abtreibungen ablehne. Dabei sehe ich aber das Hauptproblem darin, daß Embryonen erzeugt
werden, um sie nur vielleicht auszutragen.

In diesem Fall würde ich die Lösung vorziehen, daß der Mann weder Sorgerecht noch Unterhaltspflicht
bekommt. Das wäre vermutlich das beste für alle. Immerhin hat er der Erzeugung der Embryonen
zugestimmt. Er hätte damit für sich keine persönlichen Nachteile. Wahrscheinlich fürchtet er
nur immense Unterhaltszahlungen. Dann hätte die Vaterschaftsrechtsprechung sich hier ausnahmsweise
zum Nachteil der Frau ausgewirkt, weil ohne sie die Ablehnung des Austragens durch den Mann
möglicherweise unterblieben wäre.

Wenn ich ein Menschenrecht verletzt sehe, dann das Lebensrecht der Embyonen. (OK. Darüber, ob
das Menschen sind, denen man Menschenrechte zugesteht, kann man streiten, aber darauf will
ich hier nicht weiter eingehen.)
Ein Menschenrecht, Kinder zu bekommen, ist mir unbekannt. Ich habe auch kein Recht Kinder zu
bekommen, wenn sich keine Frau von mir schwängern lassen will.

Den Verleich mit dem "auf natürliche Weise schwanger geworden" halte ich durchaus für schlüssig.
Andererseits kommt man hier wieder auf die Frage, wer was über Abtreibungen entscheiden darf.

Gruß
Joseph


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