Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Urteil aus England über Embryonen

Lars, Wednesday, 01.10.2003, 21:07 (vor 8162 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Urteil aus England über Embryonen von Ferdi am 01. Oktober 2003 16:25:57:

Aber das ist doch jetzt schon etwas einseitig: Zu fordern, "keine Abtreibung gegen den Willen des Partners" (ok, hast Du jetzt nicht gesagt, ist aber sonst doch eine Standardforderung) UND zu fordern, "keine Austregung gegen den Willen des Vaters" (ob nun Implanatation oder natürlich ist dabei doch egal). Beides in Kombination würde ja heißen, einzig und allein der Vater hat über Austragung/Abtreibung zu entscheiden. Aber das kanns ja nun auch nicht ganz sein.

Ich finde, wenn, dann kann man nur ENTWEDER ein Veto-Recht für den, der auf Austragung besteht, fordern, ODER ein Vetorecht für den, der auf Abtreibung besteht.


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