Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Mail von der "ASF": Daß menschliche Gehirne zu solchem Schwachsinn fähig sind...

a.reger, Friday, 13.06.2003, 15:37 (vor 8272 Tagen) @ Egon

Als Antwort auf: Mail von der "ASF": Daß menschliche Gehirne zu solchem Schwachsinn fähig sind... von Egon am 13. Juni 2003 10:55:29:

Hallo,

hier auch noch ergänzend zum Thema ASF und Bundeswehr, Quelle:
http://home.t-online.de/home/m.lochner-fischer/archiv/archiv20.htm

---Zitatanfang---
Beschluss des AsF - Bundeskongresses vom 21.5.00 in Potsdam:
Forderungen der Frauen an die Bundeswehr
Der Antrag Nr. 52 wurde mit mehreren Ergänzungen mit großer Mehrheit in folgender Fassung angenommen:
"Frauen und Bundeswehr
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11. Januar 2000
ist der Weg für Frauen zum freiwilligen Waffendienst in der Bundeswehr
geöffnet worden. Die Vorbereitungen, die rechtlichen und praktischen
Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen, sind in vollem Gang. Die
Frauen in der SPD verbinden dies mit folgenden Erwartungen:
1. Öffnung aller Laufbahnen und Berufsfelder in der Bundeswehr auch für
Frauen nach individueller Eignung und Neigung. Geschlechtsspezifische
Ausschlussgründe für bestimmte Waffengattungen oder Einsatzformen sind
nicht akzeptabel.
2. Schaffung von dienstrechtlichen und anderweitig notwendigen
Voraussetzungen zur Eingliederung von Frauen.
3. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sind
ebenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
4. Erstellung eines Frauenförderplans, der feste Zielvorgaben und
wirksame Instrumente zur Frauenförderung beinhaltet, Erarbeitung
eines Konzeptes für Gleichstellungsstellen bzw. -beauftragte in
Bundeswehreinrichtungen als Anlaufstellen für praktische Probleme
ebenso wie für Diskriminierungskonflikte oder Vorkommnisse von
sexueller Belästigung und Gewalt.
5. Aufforderung an den/die Wehrbeauftragte/n, die Eingliederung von
Frauen in die Bundeswehr aufmerksam zu verfolgen und die damit
verbundenen Erfolge wie Probleme entsprechend zu dokumentieren und
gegebenenfalls mit Lösungsmöglichkeiten zu versehen.
6. Ablehung einer Wehrpflicht für Frauen sowie einer wie immer gearteten
Dienstpflicht für Frauen. Die Frage der Wehrpflicht ist durch das
EuGH-Urteil nicht berührt, da dieses keine Konsequenzen für die
Wehrstruktur enthält.
7. Beteiligung von Frauen in Gremien, die über die zukünftige Struktur
der Bundeswehr entscheiden.
8. Die Beteiligung von Frauen und Männer an Kampfverbänden und an
internationalen Verbänden hat auf freiwilliger Basis zu erfolgen.
---Zitatende----

Zusammengefasst also zeigt sich ein typischen Muster:
Frau will selbstverständlich alle Rechte (was meiner Meinung ja auch ok
ist), aber eben auch jede Menge Sondervergünstigungen und vor allem keine
Pflichten.
Spricht doch für sich - oder?

Gruß
a.reger


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