Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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guter Vorschlag

Peter, Saturday, 17.05.2003, 20:14 (vor 8299 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Re: Rechtsgrundlage der Unschuldsvermutung von Maesi am 17. Mai 2003 16:04:27:

Hallo Maesi,

du schlugst vor:

Ein rechtsstaatlich korrektes Vorgehen koennte wie folgt aussehen: Das Gericht verfuegt zwar provisorisch eine Wohnungszuweisung, untersucht aber gleichzeitig innerhalb einer kurzen Frist, vielleicht innerhalb von ein bis maximal zwei Wochen, den Fall und faellt dann ein definitives Urteil. Gleichzeitig verhaengt das Gericht bei einer allenfalls missbraeuchlichen Anzeige aufgrund des GewSchG Sanktionen (z.B. Busse oder sogar Gefaengnis) gegenueber der fehlbaren Partei und zwar von Staates wegen; der zu Unrecht Beschuldigte muesste also nicht erst selber klagen. Nur ein solches Vorgehen koennte in hohem Masse sicherstellen, dass berechtigt Hilfesuchende (die gibt es naemlich auch) geschuetzt wuerden unter gleichzeitiger Wahrung der Rechte der Beschuldigten. Ausserdem wuerde die Zahl von missbraeuchlichen Anzeigen mit einem solchen Vorgehen minimiert werden, was den chronisch ueberlasteten Gerichten sicher ebenfalls diente.

Das ist mal ein guter Vorschlag. Ich wuerde sogar noch weiter gehen: da es sich bei der Wohnungsverweisung um einen Eingriff in ein Grundrecht handelt (Unverletztlichkeit der Wohnung), ähnlich wie bei einer Verhaftung, muss das Gericht SCHNELLSTENS beide Parteien und die Polizei anhören, das heißt innerhalb von 24 Stunden oder, wenn es am Wochenende geschah, innerhalb des nächsten Werktages.

Die Klärung missbräuchlicher Aussagen wird allerdings etwas länger dauern, aber auch hier ist eine schnelle Beweisaufnahme wichtig.

Gruß,

Peter


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