Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Grundrechte eines Wehrpflichtigen

Peter, Sunday, 18.08.2002, 20:26 (vor 8516 Tagen) @ Matze

Als Antwort auf: Re: schwachsinn - von wem? von Matze am 18. August 2002 14:47:16:

Lieber Matze,

du schreibst:

hast du dich eigentlich schon mal mit den Gesetzestexten auseinender gesetzt?

Ja, in meiner Zeit als Wehrpflichtiger.

Als Wehrpflichtiger darf man in seiner Freizeit eben nicht alles machen was man will!
Immerhin werden ja auch die Grundrechte in dieser Zeit eingeschränkt.

Welche Einschränkungen meinst du? Ich weiß nicht, worauf du zielst. Jens hatte geschrieben, dass z.B. in der DDR Grundrechte verletzt wurden wie

Briefgeheimnis und Fernmeldegeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung und die Würde (des Menschen)

Diese fand ich während meiner Zeit beim Bund gewahrt, auch während der Dienstzeit. Ob ich mich während meiner Freizeit politisch und religiös betätigte, hat kein Vorgesetzter zum dienstlichen Thema gemacht (auch wenn man sich mal unterhalten hat darüber als Kamerad). Die einzige Einschränkung, an die ich mich erinnere, waren Auslandsreisen - Reisen ins befreundete Ausland waren unproblematisch, aber Reisen in den Ostblock sollten angemeldet und anschließend in einem Bericht beschrieben werden. So konnten feindliche Dienste einen Soldaten nicht so leicht unter Druck setzen, weil sie wussten, dass er meldet. Außerdem durfte ich nicht in Uniform auf den Ostermarsch gegen die Nachrüstung (oder auf eine andere Demo) - aber warum sollte ich?

Gruß,

Peter

PS
Im übrigen meine ich, dass wegen fehlender Bedrohung die Wehrpflicht abgeschafft werden sollte.


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