Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Mannerschikanierungsanstalt Bundeswehr

Ferdi, Saturday, 27.07.2002, 18:13 (vor 8536 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: Mannerschikanierungsanstalt Bundeswehr von Joachim am 27. Juli 2002 12:36:58:

Artikel 12a GG in Deutschland hatte auch den Klausel enthalten dass Frauen keinen Dienst an der Waffe ausüben dürfen und das Bundesverfassungsgericht dies bestätigte, erst aber der EuGH dies zu Fall gebracht hat und konsequent das Menschenrecht zur Gleichstellung/Gleichbehandlung von Männer und Frauen durchgesetzt hat und schliesslich argumentierte dass ja Deutschland den Artikel 3 GG verankert hat zur Gleichstellung/Gleichberechtigung von Männer und Frauen und niemand aufgrund seines Geschlechts diskriminiert werden darf!

Hi Joachim.

Wenn der EuGH den Passus im 12a GG beanstandet hat und gefordert hat, dass Männer und Frauen auch hier gleichbehandelt werden müssen und wenn mit dem Art. 3 GG argumentiert wird, dann müsste ja logischerweise die Wehrpflicht mitgemeint sein, denn sie diskriminiert ja Menschen männlichen Geschlechts und missachtet die Gleichstellung von Mann und Frau. Also ich steige da mit meiner Technikerlogik nicht durch! Vielleicht kann mir einer mal die Verbiegungen erklären, die dahinterstecken. Das Verfahren vor dem EuGH wurde ja meines Wissens erst durch das Kreil-Urteil angestossen. Wenn also da Gleichbehandlung der Geschlechter gefordert und durchgesetzt wird, dann muss das auch bei der Wehrpflicht geschehen. Sonst wird hier mit zweierlei Mass gemessen, sprich es wird Recht gebeugt. Demnach kann man nicht mehr von einem Rechtsstaat sprechen.

Diese Ungerechtigkeit muss endlich weg, koste es was es wolle.

Gruss,
Ferdi


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