Re: Familienwahlrecht
Als Antwort auf: Re: Familienwahlrecht von Peter am 23. Mai 2002 16:45:33:
Vielleicht bist Du in dem Punkt unfähig, Argumente aufzunehmen und Gegenargumente entgegenzubringen, was in einem gewissen Maße an Debilität grenzt.
Damit ist die Dikussion mit dir für mich abgeschlossen.
Peter
Hallo Peter!
Mir war die Antwort klar. Aber welche Diskussion meinst du eigentlich? Es gab zwischen uns im eigentlichen Sinne keine Diskussion, weil eine Diskussion aus Zuhören und Antworten besteht. Wer unbequeme Fragen, die die eigene Meinung in Frage stellen, nicht beantworten kann, ist nicht fähig zu einer Diskussion, weil man so offensichtlich zeigt, dass man nur zur Verbreitung der eigenen Meinung bereit ist, aber die eigene nicht hinterfragen möchte. Ich ändere gerne meine Meinung, wenn mich ein anderer mit Argumenten überzeugen kann. Ich habe jedoch auch Prinzipien, darunter auch der Gedanke der Demokratie. Ich habe Dir in dem Fall den Widerspruch zu den demokratischen Grundregeln gezeigt, welche dich nicht zu interessiern scheinen. So lange du nicht in der Lage bist, mit Argumenten den Widerspruch zu lösen, aber trotzdem an deiner bisherigen Meinung festhältst, bist du nicht nur stur, sondern stellst auch deine persönliche Meinung über das demokratische Prinzip. Gratulation!
Vielleicht mag das alles arrogant klingen, aber ich betrachte es als Zeitverschwendung, wenn eine Diskussion unter dem Gesichtpunkt des "Gewinnens" und nicht des "Dazulernens" geführt wird.
Jens
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