Re: Familienwahlrecht
Als Antwort auf: Familienwahlrecht von Georg am 20. Mai 2002 09:20:26:
Welche Absicht mag hinter der Forderung nach der SPD Politikerin Renate Schmidt stehen? Wer übt dieses Stimmrecht für Trennungskinder aus? Es ist doch zu vermuten, daß dies der Elternteil sein wird, bei dem die Kinder leben. Würden sich die pol. Machtverhältnisse nicht kräftig zugunsten alleinerziehender Mütter verschieben. Leider habe ich keine Aussagen aus der Politik, wie das Familienwahlrecht für Trennungskinder geregelt werden soll, wahrscheinlich aber so, wie ich vermute.
Drei viertel der Befragten lehnen den Vorschlag von Frau Schmidt ab und verstehen ihn als Wahlkampfmanöver.
Was meint Ihr?
Georsch
Moin Georg,
Außerdem stellt sich noch die Frage wie den im Falle der "Herausnahme des Kindes" aus der Familie verfahren wird (Sorgerechtsentzug beider Eltern).
Da müßte sich der Staat ja quasi selbst wählen und wenn ich mich da an die Zahlen einer Bekannten Sozial-arbeiterin halte welche für so ca. 300 "Fälle" zuständig ist, hieße das doch 300-faches Wahlrecht für´s Jugendamt?! (in nur diesem einen Fall - wieviele mögen dies wirklich sein?).
mfG Frank
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Georg,
20.05.2002, 12:20
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