Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Familienwahlrecht

zahlvater, Monday, 20.05.2002, 14:48 (vor 8603 Tagen) @ Georg

Als Antwort auf: Familienwahlrecht von Georg am 20. Mai 2002 09:20:26:

Welche Absicht mag hinter der Forderung nach der SPD Politikerin Renate Schmidt stehen? Wer übt dieses Stimmrecht für Trennungskinder aus? Es ist doch zu vermuten, daß dies der Elternteil sein wird, bei dem die Kinder leben. Würden sich die pol. Machtverhältnisse nicht kräftig zugunsten alleinerziehender Mütter verschieben. Leider habe ich keine Aussagen aus der Politik, wie das Familienwahlrecht für Trennungskinder geregelt werden soll, wahrscheinlich aber so, wie ich vermute.
Drei viertel der Befragten lehnen den Vorschlag von Frau Schmidt ab und verstehen ihn als Wahlkampfmanöver.
Was meint Ihr?
Georsch

Harald Schmid macht in jeder Show eine Umfrage im Publikum 'Was wäre, wenn morgen Bundestagswahl wäre'. Natürlich sind die Ergebnisse in keinster Weise repräsentativ. Letzte Woche hat er die Stimmen einmmal wie gewohnt, und zusätzlich einmal nach 'Familienwahlrecht' ausgezählt. Das Ergebnis spricht Bände:
Bei Normaler Auszählung CDU,SPD,FDP in etwa gleich stark bei ca. 25%.
Bei 'Familienwahlrecht' SPD über 40%(!), doppelt so viel wie die CDU.

Wie gesagt sind die Umfragen nicht repräsentativ, aber auf die Regeln zur Stimmenermittlung hat das keinen Einfluss, die Folgen wären bei einer realen Wahl dieselben!
Die Absicht, die hinter dem 'Familienwahlrecht' steht, ist ganz klar. In keiner Wählergruppe dürfte die Zahl der SPD-Wähler geringer sein, als bei Scheidungsväter. Je mehr Kinder, desto größer das Leid. Null Lobby, keinen politischen Einfluss, Kollektivschuld usw. Die SPD hat diese Wählergruppe (realistischerweise) abgeschrieben. Aber hier greift das
'Familienwahlrecht. Denn schon bei einem Kind wird die Stimme des entsorgten aufgehoben, die SPD hat ihren entschiedensten politischen Gegnern quasi das Wahlrecht entzogen!

Gruß
Thomas


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