Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Familienwahlrecht

Jens, Thursday, 23.05.2002, 16:44 (vor 8600 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Familienwahlrecht von Peter am 20. Mai 2002 16:38:08:

Hallo Georg,
zum Familienwahlrecht hatten wir vor kurzem schon eine Diskussion. Abgesehen von anderen Problemen, waren wir uns wohl einig, dass eine solches Wahlrecht nicht zur Diskriminierung der Männer fuehren duerfe, z.B. dass das Wahlrecht an Kindes statt an das Sorgerecht geknuepft werden solle und nicht an das Aufenthaltbestimmungsrecht. Und wenn das gemeinsame Sorgerecht endlich tatsächlicher Regelfall wird bei Scheidungen, ist das Familienwahlrecht keine Männerfrage mehr.
Gruß,
[quote]Peter
[/quote]

Hallo Peter!

Zur Diskriminierung der Männer führt das natürlich nicht, sondern zur Verletzung der gleichen Wahl, was du - anscheinend bis heute - immer noch nicht begriffen hast - sonst würdest du dich hier nicht wiederholen! Vielleicht bist Du in dem Punkt unfähig, Argumente aufzunehmen und Gegenargumente entgegenzubringen, was in einem gewissen Maße an Debilität grenzt.

hier nochmal der Text, auf den ich eine Antwort von dir noch erwarte, kursiv ist von Dir:

Das Elternsein erfordert einen hohen Zeit- und Arbeitseinsatz von den Eltern. Das beeinflusst ihre Wahlentscheidung schon jetzt, aber nur die eine Stimme, die sie als Erwachsenen selber haben. Die Stimme ihrer Kinder werden sie auf gleiche Weise einsetzen, nur dann eben mit mehr Gewicht. Ich glaube, dass Eltern mehr Verantwortung für die fernere Zukunft fühlen, denn ihre Kinder werden mit den Folgen leben müssen.
[quote]Zur Interessevertretung der Kinder: Die muessen die Eltern schon heute wahrnehmen, vom Kleidereinkauf bis zur Aufsicht. Außerdem müssen die Eltern Zeit für die Kinder haben, ihnen ihre Grenzen zeigen, sie ernähren, kurz, für sie sorgen. Das ist nicht lächerlich sondern natürlich.
[/quote]

Hallo Peter
Hier geht es um eine Prinzipielle Sache: die Verletzung der gleichen Wahl. Kinder im Alter von 14 Jahren können durchaus schon eine politische Meinung haben, die sich aber vollkommen gegensätzlich zu die der Eltern verhält. Unter Anbetracht dieser Tatsache ist die Behauptung, Eltern würden in dem Falle die Interessen ihrer Kinder wahrnehmen, barer Unsinn - vollkommen egal wieviel Geld für Windeln, Unterhosen und Socken bis zu dem Zeitpunkt schon ausgegeben wurde. Der "hohe Arbeitsaufwand" der Eltern kann nicht durch eine Verletzung der Prinzipien der Wahl, da Eltern ihr Stimmrecht mißbrauchen können, entschädigt werden - DAS ist lächerlich!
Oder sage mir: wieviel Eltern werden ihre 16 und 17 jährigen Kinder fragen, was sie für sie wählen sollen? Na?
Jens


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