Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kinder klagen Vater zum Fest herbei

Floh @, Monday, 19.12.2011, 21:41 (vor 4514 Tagen)

Kinder klagen Vater zum Fest herbei

Weihnachtswunsch vor dem Amtsgericht entschieden/Erzeuger hat Umgangspflicht(*)

Ihr größter Wunsch zu Weihnachten ist es, ihren Vater kennenzulernen. Dieses Begehren zweier Mädchen, zwei und vier Jahre alt, wurde jetzt vor Gericht durchgesetzt. Im Namen ihrer Kinder reichte die Mutter Klage beim Amtsgericht Hannover ein. „Der Vater hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Umgang mit seinen Kindern“, sagt deren Anwältin, Kathrin Renner-Grützmacher. Wie die Familienrechtlerin berichtet, hatte der Vater zwar die Vaterschaft für die beiden Mädchen anerkannt, den Kontakt zu der Familie aber schon vor längerer Zeit abgebrochen – auch weil er mit einer anderen Frau weitere Kinder hat. Irgendwann hätten sich die beiden Mädchen aber für ihren Papa interessiert und immer wieder nach ihm gefragt. Die Mutter stellte daraufhin ein Foto des Vaters in den Zimmern der Kinder auf. „Irgendwie ist er so Teil ihres Lebens geworden“, sagt die Anwältin. Die Mädchen bemühten sich auch redlich, Kontakt zu ihrem Erzeuger aufzunehmen, sie schickten Geburtstagskarten und selbst gemalte Bilder – allerdings blieben ihre Bemühungen stets unbeantwortet. Der Vater schwieg beharrlich. Die Mutter habe sich lange gefragt, was sie tun könne. Bald drängten die Mädchen noch mehr: „Sie wollten wissen, wie ihr Papa denn so ist und ob er denn nicht mal vorbeikommen könne.“ Schließlich hätten sie sich „den Papa zu Weihnachten gewünscht“. Anwältin Renner-Grützmacher riet der Mutter daraufhin, die Umgangspflicht gerichtlich feststellen zu lassen. Derartige Klagen seien selten, sagt Familienrichter Marco Hartrich. Im Normalfall kämpften eher getrennt lebende Väter, die ihre Kinder nicht sehen dürften, für ihre Umgangsrechte. Wenn Kinder klagten, hätten die Richter zwar die Möglichkeit, die Väter oder Mütter per Beschluss zum Umgang zu verpflichten. Kämen die beklagten Elternteile dem aber nicht nach, gebe es keine Zwangsmaßnahmen. „Die Verpflichtung ist praktisch nicht vollstreckbar“, sagt Hartrich. „Das lässt sich nicht erzwingen.“ Auch Renner-Grützmacher, die als sogenannter Verfahrensbeistand schon mehrere Kinder in ähnlich gelagerten Fällen vertreten hat, weiß um das Problem. Deshalb ist der Gang vor Gericht ihrer Auffassung nach eher eine Erziehungsmaßnahme: „Es soll den Vater wachrütteln und an seine Verantwortung appellieren“, sagt sie. „Manchmal nimmt das auch die Last der Entscheidung von ihm.“ Im Fall der beiden kleinen Mädchen ist dies offenbar geglückt. Bei einer Anhörung vor dem Amtsgericht kam es zu einer Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Vater versprach, die Kinder kurz vor Weihnachten zu besuchen. Von Januar an will er sie nach Angaben der Anwältin dann zunächst alle zwei Monate sehen. „Und es sah so aus, als freute er sich darüber.“
19.12.2011 / HAZ Seite 17 Ressort: HANN
szmtag

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Kinder-klagen-Vater-zum-Fest-herbei#

Mein Leserbrief:
"Warum soll ein Vater, der als "ERZEUGER" bezeichnet wird, Kontakt mit seinen Kindern suchen oder ist er vom Beruf Landwirt?
Wie wäre die Redaktion, wenn eine Mutter als "AUSTRÄGERIN" oder "ERZEUGERIN" bezeichnet würde?"

(*)Dies Zeile ist nur in der gedruckten Ausgabe zu lesen.

Gruß
Flohgast


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