Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"absolut notwendig"

Notburg, Thursday, 01.12.2011, 00:12 (vor 4544 Tagen) @ __V__

Ganz viele worte von dir, aber darum ging es überhaupt nicht. Ist mir egal wann wie viele Frauen im Haushalt beschäftigt waren und ob sie im Stehen oder liegend gepinkelt haben. Du fragtest nach einem Beispiel für Benachteiligung und ich nannte dir eins. Nachzulesen im BGB vor 1957.

Gibt noch mehr Beispiele: So hatte der Mann das Letztentscheidungsrecht in allen Fragen der Ehe, er bestimmte ALLEIN den Wohnsitz, er verfügte über das Vermögen - auch über das, welches die Frau in die ehe eingebracht hat, der Name des Mannes war Familienname - auch wenn beide das gewollt hätten, wäre keine andere Entscheidung möglich gewesen. Mithilfe des Vormundschaftsgerichts konnte der Mann sogar den Job der Frau kündigen.

Das war jetzt Nachkriegszeit. Weiter zurück möchte ich nicht gehen, oder soll ich was von den alten Römern erzählen :-)


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