Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wendekommando in den Schweizer Bergen (Recht)

Bolle aus Berlin, Monday, 12.10.2015, 10:42 (vor 3313 Tagen)

Deutschland, Österreich und die Schweiz bilden eine europäische Troika der Sorgerechtapartheid. Wenn dieses fest zementierte System brökelt oder Risse aufweist verdient es Aufmerksamheit.

http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=54456
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=54458

Jetzt liegt die erste Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts nach Einführung des neuen Gesetzes vor.
Entzug des Sorgerechts wegen Dauerkonflikt mit der Mutter.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/sorgerecht-unterlegener-vater-geht-nach-strassburg/story/23867958

"SP-Nationalrätin Margret Kiener-Nellen, die das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall stets kritisch beurteilt hatte, reagierte in Medienberichten auf das Urteil des Bundesgerichts «hocherfreut». "

Ein klar-zur-Wende-Komanndo also mit einem zweifelhaften Rechtstipp.
Und so ist das Credo des Urteils der Richter des Bundesgerichts vom 27.August 2015 entweder eine besonders morbide Form juristischen Humors, berufsbedingte Überheblichkeit oder schlicht Sabotage des Willens des Gesetzgebers.

Link zum Urteil: http://files.newsnetz.ch/upload//6/1/61457.pdf mit einer "begeisternden" Rabulistik und einem Rechts(?)tipp.

4.3 Insgesamt lässt sich aufgrund der widersprüchlichen Botschaft und der nicht abschliessend klaren Voten in den Beratungen nicht mit letzter Sicherheit eruieren, was der präzise wirkliche Wille des Gesetzgebers war. Immerhin ist die Stossrichtung im Parlament erkennbar, dass das Kindeswohl im Vordergrund stehen soll.
Diese Auffassung im Straf-oder Steuerrecht wäre sicher ein Paradigmenwechsel.
"Der präzise wirkliche Wille des Gesetzgebers konnte nicht eruiert werden.Der Angeklagte ist freizusprechen." s_traenenlachen
Und, das eigentliche Schmankerl auf Urteilsseite 3:

Grund für den Antrag der Mutter auf Alleinzuteilung der elterlichen Sorge sei ursprünglich die Tatsache gewesen, dass der Vater keinerlei Unterhaltsbeiträge geleistet habe, und sodann die Angst, dass er zufolge Abmeldung in der Schweiz und des Y.________ Passes für C.________ diese ins Ausland entführen könnte. Im Zusammenhang mit dem ersten Punkt sei der Vater mit Strafbefehl vom xx.xx.2012 wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten bestraft worden. Abgesehen davon sei er seinen Pflichten immer nachgekommen, indem er sich um die Tochter gekümmert habe und diese regelmässig auf Besuch (tageweise, Wochenenden und Ferien) genommen habe, und sein Verhältnis zuC.________ sei gut.

Fazit: Es geht wie stets ums Geld des Mannes.Auch in der Schweiz lohnt sich der Streit und seine Aufrechterhaltung wieder - zumindest für Mütter.

Gruß von Bolle (Nichtjurist)
http://sorgerechtapartheid.de/apartheidpraxis.html


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