Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Kommunikation mit der Staatin... (Allgemein)

Joe, Gutmensch, DDR, Thursday, 20.06.2013, 07:49 (vor 4555 Tagen) @ Jochen Lembke

Offenbar ist hier nicht bekannt, das bei der Kommunikation mit der Staatin einiges zu beachten ist:

Grundsätzlich findet alles schriftlich statt. Mündliche Abreden jeglicher Natur existieren nicht. Jegliche "Gesprächstermine" beim Staat sind deshalb reine Zeitverschwendung. Spar sie Dir, bzw. halte die Klappe, falls Du zu mündlichen Aussagen gedrängt wirst.

Beim Verfassen von Schriftstücken kommt es darauf an, sachlichst und absolut distanziert zu Personen und Sachverhalten zu bleiben. Das geht am einfachsten, wenn man die beteiligten Entitäten als Objekte/Zahnrädchen und nicht als Personen und den gesamten Apparat als Maschine betrachtet. Damit soll nicht zu weichgespülter Bettelei aufgefordert werden, man kann auch in absolut neutralem Ton Leute richtig ärgern, ohne ihnen Munition zu liefern. Gerade wenn man das gut kann, ist der Ärger auf der Gegenseite umso größer...

Vermieden werden sollte jegliche Prosa aus nicht belegbaren Behauptungen, egal wie sehr man selbst daran glaubt. Du weißt, daß am Bundesverfassungsgericht eine Gendertante sitzt, die dort ihre Agenda durchsetzt. Wenn Du dem "hohen Gericht" aber genau diese Tatsache schreibst, schießt Du Dir nur selbst in den Fuß.

Ins Schwimmen bringen kann man die Zahnrädchen mit obskuren Paragraphen oder längst vergessenen Verordnungen aus grauer Vorzeit, die immer noch in Kraft sind. Gegen behördliche Bescheide kann man bspw. ein Rechtsmittel (Widerspruch) einlegen. Das heißt Du schreibst einen Brief, den sie dann nicht lesen und schön abheften.

Aber was die meisten nicht wissen: Das kann man auch zur Niederschrift. Das hat zwar seit 1850 keiner mehr gemacht, möglich ist das immer noch. Du gehst also aufs am Amt und diktierst der Quotentante mündlich drei Seiten, warum bspw. die Geschwindigkeitsmeßanlage oder der Ampelblitzer völligen Murks ermittelt hat. Die muß das dann aufschreiben mitsamt allen Fachbegriffen oder im Zweifingersuchsystem in ihren PC reinhacken. Einmal abzeichnen und die Sache ist rechtswirksam. Einfach herrlich, sollte jeder mal gemacht haben!

Zum Schluß sei noch gesagt: Erreichen kannst Du generell wenig, aber mit etwas Übung kannst Du das System wenigstens schön trollen, ohne Dich angreifbar zu machen.


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