Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bundestag Petitionen

Joe, Wednesday, 11.11.2009, 23:42 (vor 5892 Tagen) @ Nihilator

Nein steht es nicht. Es sichert der Frau den maximalen Scheidungsgewinn.


Das mußt Du bitte erklären. Was hat das Splitting mit dem Scheidungsgewinn
zu tun?

Der Zugewinnausgleich am Ende der Ehe (bzw. am Ende des Güterstandes) wird dadurch herbeigeführt, dass das Endvermögen beider Ehegatten mit dem Anfangsvermögen verglichen wird. Die Differenz wird dann durch zwei geteilt. Diese Regel ist dann gerecht, wenn die Eheleute eine klassische "Hausfrauenehe" geführt haben. Bei dieser Regelung wird nämlich die Ehefrau, die ja ihren Beitrag zur Vermögensmehrung durch die Sorge um die Familie geleistet hat, fair an dem beteiligt, was der Ehemann an Finanziellem erwirtschaftet hat.

http://www.finanztip.de/recht/familie/zugewinn.htm


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