Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wehrpflicht contra Kinderkriegen

Rainer ⌂, Wednesday, 11.11.2009, 21:33 (vor 5893 Tagen) @ karlma

Die eventuelle Notwendigkeit der Verteidigung des Landes = Abwehr von
Notständen

Dafür gibt es Notstandsgesetze.

Die Unfähigkeit der Frauen Gewalt in erforderlichem Maße auszuüben.

Ist vom BVerfG widerlegt worden. Übrigens auf Betreiben einer Frau hin.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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