Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Als Vollverweigerer ist man beruflich danach chancenlos [Einspruch]

HerrClaus, Wednesday, 11.11.2009, 09:31 (vor 5893 Tagen) @ Ausschußquotenmann

Welche Möglichkeiten hat man den? Als
Vollverweigerer ist man beruflich danach chancenlos.

Einspruch, ich habe weder Kriegsdienst, noch Ersatzdienst geleistet, die Musterung auch abglehnt und hatte später keine beruflichen Probleme deshalb, obwohl ich eine ganze Weile in einem Bereich tätig war der gar einer staatlichen Zulassung bedurfte, was wiederum dazu führt, dass die zuständigen Stellen ein ganz spezielles Führungszeugnis anfordern, in dem mehr steht als im üblichen und welches man selbst nie in die Hände bekommt.
Gut ich habe in meinem speziellen Fall einige Besonderheiten des Rechts in diesem Land ausgenutzt, kenne aber auch Leute die die ganz harte Tour geritten sind, mit Knast (heute gibt es i.d.R. kurze Bewährungsstrafen oder Geldstrafen) etc. und auch die leben heute nicht von Harz IV, im Gegenteil übrigens zu einigen anderen, die immer ganz lieb angepasst waren.

Und wer sich nicht zum Rebell berufen fühlt, kann immer noch den Weg der Ausmusterung gehen, ist heute evtl. etwas schwieriger als früher, aber dafür gibt es sogar mittlerweile prof. Anbieter die einen dabei unterstützen. In meinem Abijahrgang (Ende der 80'er) haben fast sämtliche Streber diesen Weg gewählt, weniger aus Überzeugung, sondern um nicht ein Jahr in ihrer Karrierelaufbahn zu verschwenden.

Grüße
HerrClaus


gesamter Thread:

 

powered by my little forum