Als Vollverweigerer ist man beruflich danach chancenlos [Einspruch]
Ich bezweifle allerdings, dass sich Dein Fall verallgemeinern lässt.
Wer trotz Verweigerung danach beruflich noch Fuß fassen kann ist zumeist auch in der Lage sich ausmustern zu lassen. So privilegiert ist aber nur eine Minderheit. Ausbildungsplätze sind so schon Mangelware. Wenn dann jemand so etwas im Lebenslauf stehen hat bekommt er nichteinmal mehr einen Ausbildungsplatz.
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- Wehrpflicht contra Kinderkriegen -
Christian,
11.11.2009, 01:44
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Ausschußquotenmann,
11.11.2009, 02:03
- Als Vollverweigerer ist man beruflich danach chancenlos [Einspruch] -
HerrClaus,
11.11.2009, 09:31
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Wolfgang A. Gogolin,
11.11.2009, 10:15
- Als Vollverweigerer ist man beruflich danach chancenlos [Einspruch] - Ausschußquotenmann, 11.11.2009, 19:05
- Als Vollverweigerer ist man beruflich danach chancenlos [Einspruch] - Joe, 11.11.2009, 15:21
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Wolfgang A. Gogolin,
11.11.2009, 10:15
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HerrClaus,
11.11.2009, 09:31
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Wolfgang A. Gogolin,
11.11.2009, 02:30
- Wehrpflicht contra Kinderkriegen - RatundTat, 11.11.2009, 21:45
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Rainer,
11.11.2009, 12:25
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karlma,
11.11.2009, 15:23
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11.11.2009, 21:33
- Wehrpflicht contra Kinderkriegen - karlma, 12.11.2009, 10:23
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11.11.2009, 21:33
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karlma,
11.11.2009, 15:23
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Ausschußquotenmann,
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